CORONA NEWS
Neue Corona-Regeln in NRW:
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als getestet!
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. „Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt“, so das Ministerium.
https://www.land.nrw/.../2021-08-17_coronaschvo_ab_20.08...
Zudem gilt die 3GGG Regel,
jeder Teilnehmer muss vor dem Training vorweisen ob er geimpft oder genesen ( nicht älter wie 6 Monate) ist,
oder eine Negativbescheinigung vom Impfzentrum ( nicht älter wie 48 Std.) vorlegen.